Aus eigener Erfahrung liest sich der Brief von GriSu, den er auf seinem Blog veröffentlicht hat, wie eine Wohltat für alle Vegetarier und Veganer, die trotz eines ausgeklügelten Systems von Wegstrecken im Supermarkt den Standort, sowohl im Gang als auch im Regal, von vegetarischen und veganen Produkten nicht nur ständig neu suchen müssen, sondern zu allem Überfluss immer wieder den prüfenden Blick auf die Zutatenliste werfen dürfen, um nicht mit Erschrecken nach dem Einkauf festzustellen, dass der Artikel doch noch tierische Bestandteile aufweist. Was für Vegetarier oft weniger ein Problem ist, mutiert für Veganer zu einer lästigen und anstrengenden Angelegenheit, nur weil es keine Kennzeichnungspflicht für Zutaten und Verarbeitungsstoffe gibt, die deutlich machen, ob das Lebensmittel für eine vegetarische oder vegane Ernährung geeignet sind. Zum Beispiel macht jeder Besuch eines Sainsburys in England den Einkauf zu einer reinsten Erholung, da vegane Produkte klar deklariert werden. Großartig, wie ich finde und kein Aufwand für die Lebensmittelindustrie oder den Gesetzgeber.
„Sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland möchten sich vegetarisch oder vegan ernähren und auf jegliche Form von Tierbestandteilen oder Produkten tierischen Ursprungs in ihren Lebensmitteln verzichten. Andere Menschen meiden aus religiösen Gründen bestimmte Tierarten oder wollen beim Einkauf nur bestimmte Formen der Tierhaltung unterstützen. Die Wahlfreiheit ist jedoch erheblich eingeschränkt: Die derzeitige Gesetzeslage lässt viele Fälle zu, in denen tierische Produkte oder Tierbestandteile ohne jede Kennzeichnung in Lebensmittel gelangen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, wer sich vegetarisch oder vegan ernähren möchte, muss die Möglichkeit dazu haben! Die gesetzlichen Lücken müssen geschlossen werden, um Wahlfreiheit möglich zu machen. Ich fordere Sie daher auf, folgende gesetzliche Klarstellung durchzusetzen:
- Wo Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs eingesetzt werden, muss dies deutlich erkennbar sein. Das gilt auch für tierische Bestandteile in Aromen, Zusatzstoffen und technischen Hilfsstoffen, die während des Produktionsprozesses zum Einsatz kommen.
- Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ müssen wie folgt rechtlich definiert werden:
Vegetarisch: Ohne Zutaten hergestellt, die von einem toten Tier stammen (Ovo-Lacto-Vegetarismus), erlaubt sind Ei- und Milchprodukte
Vegan: Ohne jegliche tierische Lebensmittel (einschließlich Milch und Eiprodukte) hergestellt
Mit freundlichen Grüßen,
GriSu”
(über zwischennullundeins)